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AGB´s für die Werbetechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen.Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns.

II Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden. Angebote/Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Kosten, die durch nachträglich vom Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere auch ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, trägt der Besteller. Auch die Kosten, die bei Stornierung durch den Auftraggeber entstehen, auch Verwaltungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers der – bei anderweitiger Auftragserteilung – unsere Auftragsbestätigung. Die btm Werbetechnik GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und schriftlich zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

III Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten ab Werk und zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc., sowie Kosten, die durch nachträglich vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preisegelten für die Dauer von vier Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Bei längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, gelten die dann gültigen Preise. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von bis zu 75% des Auftragsvolumens zu verlangen. Die Rechnungen sind im Regelfalle bei Abholung oder Lieferung sofort ohne Abzug fällig. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Bar-Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse. Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der btm Werbetechnik GmbH von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.

IV Zahlungsverzug

Im Verzugsfall haben wir das Recht, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach §288 BGB zu berechnen. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen uns gegenüber aufzurechnen. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist, können wir eine sofortige Zahlung aller offenen, auch der etwaig noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen einstellen, sofern nicht ein Vorschuss in voller Höhe des konkreten Auftragsvolumens geleistet wird. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

V Lieferfristen und -termine

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand auf den Weg gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Der Käufer/Auftragsgeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt. Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu. Lieferfristen und –termine gelten, soweit nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten.

VI Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes oder einer Lieferverzögerung mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VII Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Hierzu kann sich auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedient werden. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 ,-€ zu zahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer gefordert werden. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, sind wir trotzdem berechtigt, von ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten zu fordern.

VIII Eigentum, Urheberrecht

Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger, Filme, Stanzen und ähnliche Gegenstände bleiben in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn sie besonders berechnet und nicht geliefert werden. Ebenso bleibt das Copyright für von uns erstellte Layouts bei uns, sofern keine andere Regelung getroffen wird. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und andere Rechte geistigen Eigentums verletzt werden. Der Besteller stellt uns diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

IX Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

X Beanstandung

Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Die mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Besteller über. Gleiches gilt für sonstige Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung. Stellt der Kunde uns eigene Dateien zum Druck, sind wir nicht zur Überprüfung der Drucktauglichkeit verpflichtet und übernehmen keine Haftung für das Druckergebnis, soweit es die Datei betrifft. Die Dateien müssen die Spezifizierungen unsres Merkblattes “Datenformate” erfüllen. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die btm Werbetechnik GmbH die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht und hinreichend spezifiziert werden. Bei begründeter Mängelrüge und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl einen Nachbesserungsversuch vornehmen und eine Ersatzlieferung leisten. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche nicht an dem Liefergegenstand selbstentstanden sind (Mängelfolgeschäden) sind ausgeschlossen. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden.

XI Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse ist Mölln. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Lübeck vereinbart.

 

AGB´s für die Anmietung von Bauschildmietsystemen

Standfläche:

Die von uns verwendeten Fertigfundamente/-Betonscheiben sind auf Standsicherheit berechnet. Die Standsicherheit kann nur dann von uns gewährleistet werden, wenn die von Ihnen vorgesehene Standfläche eben und tragfähig ist. Falls Unebenheiten, Wurzeln, Hecken, Pflanzen, Bäume oder Baumaterial etc. vorhanden sind, muss bauseitig vor der Montage die Standfläche vorbereitet werden. Die Standfläche muss mit einem Kran-LKW befahrbar sein.

Obhutspflicht:

Die Obhutspflicht für die Mietkonstruktion geht ab dem Aufstelltermin / Montagetermin an den Mieter über. Dieser haftet auf eigene Gefahr oder meldet die Miet-Konstruktion als Zusatz seiner Bauwesenversicherung. Die Bautafeln/Bauplanen sind Eigentum des Mieters. Schäden die während der Auf- und Abbauzeit bzw. durch grob fahrlässige Montagemängel erfolgen, gehen zu Lasten des Vermieters. Bei zufälligem Untergang der Mietsache durch unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, erlischt das Mietverhältnis.

Aufbau-Freigabe:

Ohne die rechtzeitige Vorlage der verbindlichen Aufbau-Freigabe, ist ein Aufbau nicht möglich. Wenn der Aufbau trotz Freigabe nicht durchgeführt werden kann, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung gestellt.

Mietbeleuchtung:

Die Mietbeleuchtung wird von uns gestellt und montiert. Die Installation, das Einstellen von Dämmerungsschaltern oder Zeitschaltuhren, muss bauseits ausgeführt werden. Leuchtmittel werden von uns bei Bedarf kostenlos per Versand zur Verfügung gestellt. Der Austausch während der Mietzeit erfolgt durch den Mieter.

Abnahme:

Die Abnahme muss, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, durch eine förmliche Abnahme innerhalb von 2 Werktagen erfolgen. Mängel sind unverzüglich bei Montage oder nach Montage in schriftlicher Form zu rügen.

Umsetzung:

Eine Umsetzung der Konstruktion darf NUR durch unser Fachpersonal ausgeführt werden. Durch eigenmächtige Umsetzung der Konstruktion erlischt das Versicherungs-/Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Abbau:

Die Abbau-Freigabe muss mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Abbautermin bekannt gegeben werden. Der Abbau ist inklusive der Mietleistung und erfolgt daher kostenlos.

Lageplan/Standort:

Ein Lageplan mit eingezeichnetem Bauschild-Standort wird vom Mieter vorgelegt, bzw. ist der Standort farblich zu markieren oder auszupflocken. Der Zugang zur Mietsache ist dem Vermieter über die gesamte Mietzeit hinweg zu gewährleisten. Rechtliche, insbesondere baurechtliche, Vorschriften müssen ausschließlich vom Mieter beantragt bzw. eingeholt werden. Der Vermieter distanziert sich von daraus resultierenden Folgen.

AGB/Einkaufsbedingungen:

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der btm Werbetechnik GmbH. Gerichtsstand für beide Parteien ist Lübeck. Das Mietverhältnis und damit die Erfüllung des Auftrages, kommt erst bei 100%igem Rechnungsausgleich zustande. Die Weitervermietung an Dritte ist erst nach Beginn des Mietverhältnis gestattet und dem Vermieter vorher schriftlich mitzuteilen, um dessen Einwilligung einzuholen.